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Der Tauschring:

1 Zweck und Aufgaben
Der Verein Perspektive e.V. führt einen „Tauschring“. Der Tauschring wird als eine der vom Verein initiierten Aktivitäten geführt, die eine Hilfestellung für Menschen darstellen soll.

(1) Zweck des Tauschringes ist die Hilfe für Menschen.
Dies geschieht dadurch, dass durch den Verein ein Tauschring aufgebaut wird. In diesem Tauschring können die Vereinsmitglieder ihre Geschicke einbringen. Geschicke sind sowohl ihre persönlichen Hilfeleistungen für den Verein oder Vereinsmitglieder als auch das Einbringen von Sachen und Gegenständen. Die eingebrachten Dinge werden in Form von Geschicken bewertet. Für eingebrachte Geschicke hat das Mitglied Anspruch darauf, in gleichwertiger Bewertungshöhe Geschicke zurück zu erhalten. Zielsetzung dieser Vereinstätigkeit ist es, Menschen, die trotz ihrer Geschicke nicht an bestimmten Hilfen und Leistungen teilhaben können, über den Tausch der Geschicke eine Teilhabe zu ermöglichen. Diese Teilhabe bezieht sich sowohl auf das Geben und Nehmen der Geschicke, ebenso aber auch durch die sozialkommunikative Struktur des Vereines an einer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Mit dem Tauschring werden ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung verfolgt.
2. Mitwirkung
(1) Voraussetzung für die Mitwirkung im Tauschring ist grundsätzlich die Mitgliedschaft im Verein Perspektive e.V..
(2) Die Mitwirkung ist durch gesonderte Erklärung zu unterschreiben. Mit dieser Unterschrift werden die Regularien für den Tauschring anerkannt. Minderjährige bedürfen der Unterschrift ihrer Personensorgeberechtigten.
(3) Wollen Personen am Tauschring teilnehmen ohne Mitglied zu werden, ist dies nach Beschlussfassung des Vorstandes möglich.
(4) Für die Mitwirkung am Tauschring ist zur Sicherung der administrativen Aufgaben eine jährliche Erstattung in Höhe von 5,00 € an den Verein zu erstatten.

4 Tauschringkonten
Für jeden Tauschringmitwirkenden wird ein Kontoblatt angelegt. Das Kontoblatt umfasst eine Geben(Haben)-Seite und eine Nehmen (Soll)-Seite. Das Geben und Nehmen wird in Geschicken in die Konto-Karte eingetragen. Die beiden Seiten (Soll und Haben) des Kontos sollen möglichst innerhalb von vier Monaten ausgeglichen werden. Bis zum Ausgleich des Kontos besteht ein Guthaben oder ein Soll. Beides darf die Höhe von 400 Geschicken nicht übersteigen.

5 Berechnung
(1) Die Berechnung für das Geben und Nehmen erfolgt in Geschicken. Geschick kommt von Geschicklichkeit. „Geschicklichkeit ist die Bezeichnung für die Fähigkeit, bestimmte körperliche oder geistige Aufgaben bestmöglich zu lösen, d.h. so „geschickt“ zu lösen, dass die vorhandene Begabung am zweckmäßigsten zum Zuge kommt. In einem speziellen Sinn bedeutet Geschicklichkeit v.a. Hand-Geschicklichkeit mit optimaler Koordination von motorischen Antrieb und Bewegung der Hände.“
(2) Für den Tauschring stellen Geschicke sowohl die Hilfen für den anderen, die durch körperliche und geistige Aufgaben erbracht werden, wie aber auch die Geschicke, die durch Sachen und Dinge eingebracht werden.
(3) Jedes eingebrachte Geschick ist zu bewerten. Zur Vergleichbarkeit entsprechen dabei zwei Geschicke ungefähr einem Euro
(4) Das Einbringen von Geschicken erfolgt zunächst in Form eines Angebotes. Hierfür wird eine Karteikarte ausgefüllt, aus der hervorgeht, wer was einbringen will und wie viele Geschicke er sich dafür wünscht. Weiterhin wird eine Karteikarte ausgefüllt, welche Gegenleistungen er sich hierfür wünscht (und ebenfalls für wie viel Geschicke). Hieraus entsteht eine Kartei als Grundlage zum Tauschen.
(5) Wer am Tauschring teilnehmen will muss immer etwas zum Nehmen und zum Geben anbieten, welches sich von der Wertigkeit der Geschicke entspricht. Werden mehrere Hilfen/Dinge angeboten, so können diese ungleichwertig sein und alternativ angeboten werden.

6 Der Tausch
(1) Der Tausch erfolgt, indem ein Angebot über Geben mit einer Nachfrage über Nehmen in Einklang gebracht werden kann.
(2) Dabei kommt es nicht darauf an, dass Nehmer und Geber auch umgekehrt immer gegenseitig Geber und Nehmer sind. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten:

(3) Der Tausch kommt zustande, wenn Geber und Nehmer durch den Verein vermittelt werden.

7 Verwaltungskosten

(1) Dem Verein entstehen durch die Vermittlung Verwaltungskosten. Diese werden pauschal beziffert und sind vom Geber und Nehmer direkt an den Verein zu erstatten. Die Erstattung der Verwaltungskosten erfolgt entweder in Geld oder ist ebenfalls durch das Einbringen von solchen Geschicken möglich, die der Verein zum Betreiben des Tauschringes benötigt. Das Geld findet seinen Einsatz für die Telefonkosten und den Verbrauch von Büromaterial, die dem Verein bei der Vermittlung entstehen. Die Geschicke müssen sich auf den Sachbedarf beziehen, den der Verein durch die Vermittlung hat. Die Verwaltungskosten entstehen nur, wenn tatsächlich eine Vermittlung erfolgt ist.
(2) Die Vermittlung beträgt jeweils 10 % der Geschicke, mit zu denen der Tausch bewertet wurde. Davon sind jeweils 5% vom Geber und 5% vom Nehmer zu entrichten. Bei Erstattung der Verwaltungskosten in Geld entspricht ein Geschick ( 2,-DM/1 Euro)
8 Nebenkosten
Für die bei Überlassung bzw. Abnahme von Geschicken entstehenden Kosten, (beispielsweise Fahrtkosten, Transportkosten) kommen die Geber und Nehmer selber auf. Sie haften gegenseitig für die Erfüllung der versprochenen Leistungen/Hilfen.
9 Die Börse
Der Verein wird eine Börse anbieten, in der Geber kleinere Gegenstände/Dinge kostenfrei ausstellen können.
Der Geber ist dabei in der Verpflichtung, die Gegenstände zu bringen und, sofern kein Nehmer gefunden wird, diese auch wieder abzuholen. Der Verein übernimmt keine Haftung für die eingelagerten Dinge/Gegenstände.

16 Auflösung des Tauschringes /der Börse
(1) Der Verein kann durch Beschluss des Vorstandes die Aktivitäten des Tauschringes einstellen. Dies erfolgt insbesondere dann, wenn sich herausstellt, dass die Wirksamkeit des Tauschringes nicht erreicht werden kann, da ein Geben und Nehmen nicht ausgewogen realisiert werden kann.
(2) Die Mitwirkenden des Tauschringes erkennen mit ihrer Erklärung an, dass sie mit Beendigung des Tauschringes weder an den Verein noch an einzelne Personen Forderungen aus den Aktivitäten des Tauschringes haben. Dies gilt auch dann, wenn sie selber zwar gegeben haben, ein Nehmen aufgrund mangelnder Angebote jedoch nicht erfolgt ist.
(3) Dinge und Sachen die in der Börse ausgestellt wurden, gehen an die Eigentümer zurück. Sie werden über das Auflösen des Tauschringes informiert. Nach Ablauf eines Monats nach dieser Information geht das Eigentum an den Verein über, wenn es nicht abgeholt wurde.