Der
Tauschring:
1
Zweck und Aufgaben
Der Verein Perspektive e.V. führt einen „Tauschring“.
Der Tauschring wird als eine der vom Verein initiierten
Aktivitäten geführt, die eine Hilfestellung
für Menschen darstellen soll.
(1)
Zweck des Tauschringes ist die Hilfe für Menschen.
Dies geschieht dadurch, dass durch den Verein ein Tauschring
aufgebaut wird. In diesem Tauschring können die Vereinsmitglieder
ihre Geschicke einbringen. Geschicke sind sowohl ihre persönlichen
Hilfeleistungen für den Verein oder Vereinsmitglieder
als auch das Einbringen von Sachen und Gegenständen.
Die eingebrachten Dinge werden in Form von Geschicken bewertet.
Für eingebrachte Geschicke hat das Mitglied Anspruch
darauf, in gleichwertiger Bewertungshöhe Geschicke
zurück zu erhalten. Zielsetzung dieser Vereinstätigkeit
ist es, Menschen, die trotz ihrer Geschicke nicht an bestimmten
Hilfen und Leistungen teilhaben können, über den
Tausch der Geschicke eine Teilhabe zu ermöglichen.
Diese Teilhabe bezieht sich sowohl auf das Geben und Nehmen
der Geschicke, ebenso aber auch durch die sozialkommunikative
Struktur des Vereines an einer Teilhabe am gesellschaftlichen
Leben.
Mit dem Tauschring werden ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte
Zwecke“ der Abgabenordnung verfolgt.
2.
Mitwirkung
(1) Voraussetzung für die Mitwirkung im Tauschring
ist grundsätzlich die Mitgliedschaft im Verein Perspektive
e.V..
(2) Die Mitwirkung ist durch gesonderte Erklärung zu
unterschreiben. Mit dieser Unterschrift werden die Regularien
für den Tauschring anerkannt. Minderjährige bedürfen
der Unterschrift ihrer Personensorgeberechtigten.
(3) Wollen Personen am Tauschring teilnehmen ohne Mitglied
zu werden, ist dies nach Beschlussfassung des Vorstandes
möglich.
(4) Für die Mitwirkung am Tauschring ist zur Sicherung
der administrativen Aufgaben eine jährliche Erstattung
in Höhe von 5,00 € an den Verein zu erstatten.
4 Tauschringkonten
Für jeden Tauschringmitwirkenden wird ein Kontoblatt
angelegt. Das Kontoblatt umfasst eine Geben(Haben)-Seite
und eine Nehmen (Soll)-Seite. Das Geben und Nehmen wird
in Geschicken in die Konto-Karte eingetragen. Die beiden
Seiten (Soll und Haben) des Kontos sollen möglichst
innerhalb von vier Monaten ausgeglichen werden. Bis zum
Ausgleich des Kontos besteht ein Guthaben oder ein Soll.
Beides darf die Höhe von 400 Geschicken nicht übersteigen.
5 Berechnung
(1) Die Berechnung für das Geben und Nehmen erfolgt
in Geschicken. Geschick kommt von Geschicklichkeit. „Geschicklichkeit
ist die Bezeichnung für die Fähigkeit, bestimmte
körperliche oder geistige Aufgaben bestmöglich
zu lösen, d.h. so „geschickt“ zu lösen,
dass die vorhandene Begabung am zweckmäßigsten
zum Zuge kommt. In einem speziellen Sinn bedeutet Geschicklichkeit
v.a. Hand-Geschicklichkeit mit optimaler Koordination von
motorischen Antrieb und Bewegung der Hände.“
(2) Für den Tauschring stellen Geschicke sowohl die
Hilfen für den anderen, die durch körperliche
und geistige Aufgaben erbracht werden, wie aber auch die
Geschicke, die durch Sachen und Dinge eingebracht werden.
(3) Jedes eingebrachte Geschick ist zu bewerten. Zur Vergleichbarkeit
entsprechen dabei zwei Geschicke ungefähr einem Euro
(4) Das Einbringen von Geschicken erfolgt zunächst
in Form eines Angebotes. Hierfür wird eine Karteikarte
ausgefüllt, aus der hervorgeht, wer was einbringen
will und wie viele Geschicke er sich dafür wünscht.
Weiterhin wird eine Karteikarte ausgefüllt, welche
Gegenleistungen er sich hierfür wünscht (und ebenfalls
für wie viel Geschicke). Hieraus entsteht eine Kartei
als Grundlage zum Tauschen.
(5) Wer am Tauschring teilnehmen will muss immer etwas zum
Nehmen und zum Geben anbieten, welches sich von der Wertigkeit
der Geschicke entspricht. Werden mehrere Hilfen/Dinge angeboten,
so können diese ungleichwertig sein und alternativ
angeboten werden.
6 Der Tausch
(1) Der Tausch erfolgt, indem ein Angebot über Geben
mit einer Nachfrage über Nehmen in Einklang gebracht
werden kann.
(2) Dabei kommt es nicht darauf an, dass Nehmer und Geber
auch umgekehrt immer gegenseitig Geber und Nehmer sind.
Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten:
(3)
Der Tausch kommt zustande, wenn Geber und Nehmer durch den
Verein vermittelt werden.
7 Verwaltungskosten
(1) Dem Verein entstehen durch die Vermittlung Verwaltungskosten.
Diese werden pauschal beziffert und sind vom Geber und Nehmer
direkt an den Verein zu erstatten. Die Erstattung der Verwaltungskosten
erfolgt entweder in Geld oder ist ebenfalls durch das Einbringen
von solchen Geschicken möglich, die der Verein zum
Betreiben des Tauschringes benötigt. Das Geld findet
seinen Einsatz für die Telefonkosten und den Verbrauch
von Büromaterial, die dem Verein bei der Vermittlung
entstehen. Die Geschicke müssen sich auf den Sachbedarf
beziehen, den der Verein durch die Vermittlung hat. Die
Verwaltungskosten entstehen nur, wenn tatsächlich eine
Vermittlung erfolgt ist.
(2) Die Vermittlung beträgt jeweils 10 % der Geschicke,
mit zu denen der Tausch bewertet wurde. Davon sind jeweils
5% vom Geber und 5% vom Nehmer zu entrichten. Bei Erstattung
der Verwaltungskosten in Geld entspricht ein Geschick (
2,-DM/1 Euro)
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Nebenkosten
Für die bei Überlassung bzw. Abnahme von Geschicken
entstehenden Kosten, (beispielsweise Fahrtkosten, Transportkosten)
kommen die Geber und Nehmer selber auf. Sie haften gegenseitig
für die Erfüllung der versprochenen Leistungen/Hilfen.
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Die Börse
Der Verein wird eine Börse anbieten, in der Geber kleinere
Gegenstände/Dinge kostenfrei ausstellen können.
Der Geber ist dabei in der Verpflichtung, die Gegenstände
zu bringen und, sofern kein Nehmer gefunden wird, diese
auch wieder abzuholen. Der Verein übernimmt keine Haftung
für die eingelagerten Dinge/Gegenstände.
16 Auflösung des Tauschringes /der Börse
(1) Der Verein kann durch Beschluss des Vorstandes die Aktivitäten
des Tauschringes einstellen. Dies erfolgt insbesondere dann,
wenn sich herausstellt, dass die Wirksamkeit des Tauschringes
nicht erreicht werden kann, da ein Geben und Nehmen nicht
ausgewogen realisiert werden kann.
(2) Die Mitwirkenden des Tauschringes erkennen mit ihrer
Erklärung an, dass sie mit Beendigung des Tauschringes
weder an den Verein noch an einzelne Personen Forderungen
aus den Aktivitäten des Tauschringes haben. Dies gilt
auch dann, wenn sie selber zwar gegeben haben, ein Nehmen
aufgrund mangelnder Angebote jedoch nicht erfolgt ist.
(3) Dinge und Sachen die in der Börse ausgestellt wurden,
gehen an die Eigentümer zurück. Sie werden über
das Auflösen des Tauschringes informiert. Nach Ablauf
eines Monats nach dieser Information geht das Eigentum an
den Verein über, wenn es nicht abgeholt wurde.
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